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Die Rüruprente / Basisrente, nachfolgend nur noch als Basisrente bezeichnet, ist ähnlich wie die Riesterrente, eine staatlich subventionierte Altersvorsorge. Der Sparer kann sich mit staatlicher Förderung (Steuervorteile über Sonderausgabenabzug) eine Altersvorsorge aufbauen.
Wer ist förderberechtigt? Die Basisrente kann von Jedem genutzt werde. Egal ob Sie Angestellter, Beamter, Angehöriger eines Kammerberufs, geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH oder Selbständiger sind, Sie können die Vorteile der Basisrente für sich nutzen.
Wie hoch ist die staatliche Förderung? Die in die Basisrente eingezahlten Beiträge können in 2008 zu 66% (in den Folgejahren jeweils um 2% steigend) als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer angesetzt werden. Der maximal absetzbare Betrag für die Basisrente liegt damit in 2008 bei 20000€ x 66%, also bei 13200€ (bei Ehepaaren doppelt).
Die Vorteile im Überblick:
Beispiel für eine komplett steuerfinanzierte Altersrente für einen ledigen Angestellten (30J) mit 60000€ Jahresbrutto: Beispiel Angestellter Beispiel für eine komplett steuerfinanzierte Altersrente für einen ledigen Freiberufler (Kammerberuf) (30J) mit 60000€ Jahresbrutto: Beispiel Kammerberuf Beispiel für eine Basisrente mit 300€ monatlicher Sparrate für einen ledigen Selbständigen (30J) mit 60000€ Jahreseinkünfte: Beispiel Selbstaendiger Beispiel für eine Basisrente mit 300€ monatlicher Sparrate für einen ledigen beamten (30J) mit 60000€ Jahresgehalt: Beispiel Beamter Beispiel für eine Basisrente mit 300€ monatlicher Sparrate für einen ledigen Gesellschafter Geschäftsführer ohne Pensionszusage (30J) mit 60000€ Jahresgehalt: Beispiel GGF ohne Pensionszusage Beispiel für eine Basisrente mit 300€ monatlicher Sparrate für einen ledigen Gesellschafter Geschäftsführer mit Pensionszusage (30J) mit 60000€ Jahresgehalt: Beispiel GGF mit Pensionszusage Wenn Sie wissen möchten wie sich die Basisrente für Sie rechnet, zögern Sie nicht, und fordern eine persönliche Berechnung an.
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