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Home Versicherungen Riesterrente

 

Die Riester-Rente bietet Ihnen die Möglichkeit, staatlich gefördert, etwas für Ihre Altersvorsorge zu tun. Dabei unterstützt Sie der Staat mit jährlichen Zulagen sowohl für den einzelnen Vertrag, als auch für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beziehen.

Darüber hinaus können Sie die eingezahlten Beiträge in Ihre Riester-Rente als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Je nach Höhe kann dadurch noch eine Steuerrückerstattung dazu kommen.

 
Wer ist förderberechtigt?

Berechtigt sind z.B. rentenversicherungspflichtige Angestellte und Beamte. Auch Ehepartner von förderberechtigten Personen können die staatliche Förderung beantragen (auch wenn Sie selbst nicht förderberechtigt sind).

 
Wie hoch ist die staatliche Förderung?

   
    Zulagenförderung
 
 
    Steuerliche Förderung
l    
    Grundzulage                         154€
l     Kinderzulage                        185€
        ab 2008 geb. Kinder       300€
 
l    
    Sonderausgabenabzug
         gemäß §10a EStG


Wie bekommt man die volle staatliche Förderung?

Die volle staatliche Förderung erhält, wer einen Mindesteigenbetrag in die Riester-Rente einzahlt. Dieser liegt bei 4% des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen (inklusive Zulage maximal 2100€).


Ihre Vorteile im Überblick: 

  • Renditestark durch staatliche Zulagen
  • Attraktiv auch bei geringen Beiträgen
  • Hartz IV- und pfändungssicher
  • Garantiert lebenslange Rente

 

Rechnen Sie auf den folgenden Seiten selbst, wie hoch die staatliche Förderung bei Ihnen ist oder fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot an.

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